Supervision
Nach der angestrebten Qualifizierungsrichtlinie als klassisch homöopathisch arbeitende/-r Therapeut/-in ist vorgesehen, dass man in den ersten drei Jahren der Praxiszeit sozusagen unter vier Augen arbeitet. Dieser Vorschlag ist durchaus nicht nur eine absichernde Qualität die dem Patienten zugute kommt sondern
gleichermassen auch der/-m Supervisandin/-en. In der Spiegelung der Arbeitsmethode, der persönlichen Stärken und Schwächen und der Erkenntnis der Fehler ist er/sie in der Lage, sehr schnell zu sicheren Arbeitsstrukturen zu kommen. Letztendlich kann das zu einer positiven wirtschaftlichen Bilanz führen.
Nach meiner Erfahrung braucht ein/-e beginnende/-r Therapeut/-in nach der ersten Supervisionssitzung für einen Fall oftmals nur noch ein schnelles Telefonat, dieses aber dann immer wieder, auch über einen längeren Zeitraum hinweg. Für mich hat sich deshalb die Regelung der einmaligen Gebühr bewährt.
Die Kosten für einen chronischen Fall sind 80,00€, für einen Akutfall 60,00€